Datenschutzkonforme Webseiten

Benötigen Sie Hilfe bei der Optimierung Ihrer Webseite gemäß den europäischen Datenschutzrichtlinien?

Wir machen Ihre Webseite rechtssicher

Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Seit diesem Tag muss jede Interneseite eine Datenschutzerklärung haben und weiteren Kriterien entsprechen.

Um diese rechtlich sicher zu formulieren arbeite ich mit einer Rechtsanwältin für Informationsrecht zusammen. Gemeinsam erarbeiten wir die für Ihr Unternehmen richtige Datenschutzerklärung. Alle Angaben werden anwaltlich geprüft und von mir auf Ihrer Website eingebaut.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie bei der Erstellung der Datenschutzerklärung unsere Unterstützung benötigen. Kontakt

Ihre Website wird auf folgende Eigenschaften geprüft:

  • Allgemeines (Cookies, Registrierung, Newsletter, Kontaktformular, Blog, Bewerbung)
  • Datenschutzbeauftragter
  • Soziale Medien
  • Analyse Tools
  • Internetwerbung
  • Online Marketing
  • Plugins des Content Management Systems
  • Zahlungsmöglichkeiten
  • Sonstiges (z.B. Webspace-Provider Zugriffsdaten)
  • SSL
  • Google Fonts

Ist „Nichts-Tun“ eine Option?

Nichts tun ist die schlechteste Lösung. Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung kann der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslands, ein Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweit erzielten Konzernumsatzes verhängen, je nachdem was höher ist.

Daneben drohen allerdings auch teure Abmahnungen durch Mitbewerber oder so genannte Abmahnvereine. Webseiten mit einer fehlenden oder gar falschen Datenschutzerklärung lassen sich schnell über Suchmaschinen ausfindig machen.

Die Vergangenheit hat gerade im E-Commerce gezeigt, dass regelmäßig nach neuen gesetzlichen Regelungen zu Informationspflichten eine „Abmahnwelle“ heranrollt. Solch eine Abmahnung kostet nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit.

Wir klären folgende Fragen:

  • Wie muss die Datenschutzerklärung aufgebaut sein? Was muss sie unbedingt beinhalten? Wo sollte sie stehen?
  • Was ist beim Einsatz von Cookies zu beachten?
  • Wie muss das Opt-Out-Verfahren ausgestaltet sein?
  • Welche Dienste z.B. Videos, Social Plugins oder sonstige Dienste sind von Drittanbietern eingebunden?
  • Wann wird eine Einwilligung des Userse benötigt?
  • Welche technischen Anforderungen gelten z.B. bei der elektronischen Kommunikation?

Audits und Schulungen

Da die Erneuerung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite nur ein kleiner Teil dessen ist, was die EU-DSGVO von Ihnen als Unternehmer fordert, empfehlen wir Ihnen außerdem, Ihren Betrieb rechtzeitig auf einen konformen Umgang mit Daten prüfen zu lassen um die entsprechenden Vorkehrungen treffen zu können.
Wir bieten daher Audits und gezielte Schulungen an, die Sie und Ihr Team auf die neue Rechtslage vorbereiten.

Falls notwendig, können wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten stellen und Sie auch bei Datenschutzerklärungen für Ihre Mitarbeiter oder den Einwilligungsformalitäten für neue und Bestandskunden unterstützen.

Weitere Beratung zur DSGVO und einen kleinen Kostenüberblick erhalten Sie unter:   http://ra-buz.de sowie gerne auch in einem persönlichen Gespräch. Kontakt