Abmahnungen wegen Google Fonts verhindern

Wie Sie vielleicht aus der Presse erfahren haben, hat das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ einen sog. Datenschutzverstoß darstellt. Dies wird derzeit in Form von Abmahnungen oder Forderungsschreiben verstärkt aufgegriffen und kann unter Umständen mit Sanktionen (etwa einem Bußgeld, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, im schlimmsten Fall auch mit der Stilllegung der Webseite) für den Webseitenbetreiber geahndet werden.

Webseiten datenschutzkonform anpassen

Um Ihre Webseiten datenschutzkonform anzupassen, würde ich – auch nach anwaltlicher Rücksprache – Ihnen dringend empfehlen, die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen einzuleiten/ zu beauftragen.

Technisch gesehen, müssen Schriften „Fonts“ heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Webserver ihrer Webseite bereitgestellt werden. Bis dato werden diese Schriften bei Aufruf der Webseite eines Besuchers dynamisch/online eingebunden. So sehen es die – bislang nicht zu beanstandenden – Grundeinstellungen vor. Und genau hierin liegt der Verstoß: mit dem Aufruf der Webseite eines Besuchers werden die IP-Adresse des Besuchers und damit personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben, Webseitenbetreiber verletzen damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ihrer Besucher.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Webseite den neuen Anforderungen genügt, beauftragen Sie mich gerne mit der Umsetzung.

Was kostet mich die Umsetzung der Einbettung von Google Fonts?

Je nach individueller technischer Konstellation Ihrer Webseite, rechne ich mit einem Aufwand für die Umsetzung von ca. 2 Stunden. Ich würde Ihnen die rechtskonforme Umsetzung gerne zum Pauschalpreis von 150 Euro (zzgl. MwSt.) pro Webseite anbieten.

Ihre Beauftragung nehme ich gerne schriftlich oder per E-Mail entgegen.

In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten und aufmerksam zu beobachten, wie sich die Rechtsprechung zu weiteren häufig verwendeten Google-Diensten (z.B. Einbindung von GoogleMaps) äußert.

An dieser Stelle noch der vorsorgliche Hinweis, dass mein Angebot/meine Empfehlung keine rechtliche Beratung darstellt.